Rechtliches

EU-Drohnenregulierung

Am 1. Januar 2023 hat die Schweiz die EU-Drohnenregulierung eingeführt.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL : Offene Kategorie

In der offenen Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, diese teilt sich in drei Unterkategorien: A1, A2, A3. Die überwiegende Mehrheit der Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. Für alle Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten gilt eine Registrierungspflicht.

Ausnahme: Die Drohne wiegt unter 250g und ist weder mit einer Kamera, noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.

Diese Seite illustriert die wichtigsten Elemente, die zu beachten sind.

RPAS Drohnenkarte

In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Auskunft über diese geltenden Gebietseinschränkungen sind in der interaktiven Drohnenkarte zu finden.

(Karte in neuem Tab öffnen)

zusätzliche Einschränkungen

Nebst der geltenden RPAS Drohnenkarte müssen vor einem Drohneneinsatz die geltenden Kantonalen- und Kommunalen-Gesetze beachtet und eventuell notwendigen Bewilligungen eingeholt werden.